Schuldzinsen sind in voller Höhe als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig, wenn zur Finanzierung einer Rentenversicherung gegen Einmalzahlung ein Darlehen aufgenommen wird.
Der Rentenversicherungsträger und der Versicherte haben für ein vollständiges Konto zu sorgen.
Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:
* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.