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Nach der Ablehnung einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ist die Zinsbesteuerung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.


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Nach einer geänderten Rechtsprechung bestehen jetzt Steuerrisiken bei einer Vermögensumschichtung nach einer Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen.


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Ab dem 1. Januar 2004 erhalten alle Versicherten jährlich eine schriftliche Renteninformation, die über bisherige Beitragszahlungen und zu erwartende Rentenansprüche Auskunft gibt.


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Im Streit mit der Schweiz und anderen Staaten mit geringer oder keiner Besteuerung von Zinsen hat der EU-Finanzministerrat nun eine Einigung erreicht.


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Auch Gewinne aus Investmentfonds werden von der generellen Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne erfasst und über Kontrollmitteilungen an die Finanzverwaltung gemeldet.


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Um Geld in die leeren Kassen zu bekommen will die Regierung die Spekulationsfristen streichen und eine generelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen einführen.


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Ein Finanzgericht beurteilt die Bonusaktien der Deutschen Telekom als Minderung der Anschaffungskosten und nicht als steuerpflichtigen Ertrag.


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Der Bundesfinanzhof lässt prüfen, ob die Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig ist.


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Eine begünstigte Entschädigung liegt nur dann vor, wenn sie auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht.


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Die Kontrollaufgaben einer Depotbank gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft umfasst auch die Pflicht zum vorbeugenden Eingreifen.


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