direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

digitale Kanzlei

DATEV Digitale Kanzlei

Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich

Auch nach einem schädlichen Beteiligungserwerb, der zum Verlustuntergang für die Zukunft führt, ist noch ein Verlustrücktrag der bis zum Beteiligungserwerb angefallenen Verluste möglich.

Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % der Anteile an einer Körperschaft an einen Erwerber oder diesem nahe stehende Personen übertragen, sind die bis zu diesem Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen Verluste vollständig nicht mehr abziehbar. Allerdings hat der Bundesfinanzhof nun bestätigt, dass der Untergang der Verluste nur für die Zeit ab dem Beteiligungsübergang greift.

Negative Einkünfte, die im Wirtschaftsjahr des schädlichen Beteiligungserwerbs vor diesem Zeitpunkt angefallen sind, unterliegen damit zwar insoweit der Abzugsbeschränkung, als sie zum Beispiel nicht in die danach folgenden Wirtschaftsjahre vorgetragen werden können. Die gesetzliche Regelung schließt jedoch nicht aus, diese Verluste auch nach dem schädlichen Beteiligungserwerb noch mit einem im Vorjahr erwirtschafteten Verlustausgleichsvolumen zu verrechnen. Ein Verlustrücktrag bleibt damit auch nach dem schädlichen Beteiligungserwerb noch möglich, soweit im Vorjahr Gewinne angefallen sind, mit denen eine Verlustverrechnung möglich ist.

 
[mmk]

 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

digitale Kanzlei

DATEV Digitale Kanzlei

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung