Spätestens Ende Juni 2023 müssen die Endabrechnungen für die Überbrückungshilfen vorliegen, während für die Neustarthilfen die Frist schon am 31. März 2023 ausgelaufen ist.
Selbstständige, Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte erhalten die EPP in der Regel durch eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für das III. Quartal 2022.
Für Betriebsausgaben gilt beim Abzug von Kosten für eine Erstausbildung oder ein Erststudium dasselbe wie bei Werbungskosten, nämlich dass die gesetzliche Abzugsbeschränkung verfassungsgemäß ist.
Die Bundesregierung hat im Januar zahlreiche Verbesserungen für die Überbrückungshilfe III beschlossen, die dadurch noch mehr Betrieben offensteht und in vielen Fällen höher ausfällt.
Die "Novemberhilfe" ist eine zusätzliche Unterstützung für Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.
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