Existenzgründer benötigen Kredite. Bei dem Vergleich von Kreditangeboten wird häufig nur der Effektivzinssatz miteinander verglichen. In die Berechnung des Effektivzinses gehen nach der Preisangabenverordnung Normalzinssatz, Kredit- und etwaige Vermittlungskosten sowie Auszahlungsabschläge ein. Es gibt weitere Kosten, die bei der Berechnung des Effektivzinses keine Berücksichtigung finden, z.B. Schätzkosten, Kontoführungsgebühren, Ratenzahlungszuschläge, Bereitstellungszinsen.
Für den Kreditnehmer ist der Kredit am günstigsten, der am Ende der Zinsbindungsfrist den niedrigsten Kontostand aufweist. Existenzgründer sollten sich also mit den Kreditangeboten einen verbindlichen Finanzierungsplan vorlegen lassen. Lassen Sie sich von den Banken zur Herstellung einer Vergleichbarkeit bestätigen, dass im Tilgungsplan alle im Rahmen einer Kreditaufnahme entstehenden Kosten berücksichtigt sind. Nicht der Effektivzinssatz, sondern der Tilgungsplan sollte Grundlage der Entscheidungsfindung sein.
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