Nur Investitionen in Mietwohnungen, die spätestens bis Ende des Jahres abgeschlossen werden, erhalten noch die Förderung durch das alte Investitionszulagengesetz.
Die wechselseitige Wohnungsüberlassung zwischen Angehörigen muss nicht zwingend einen Missbrauch der steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten darstellen.
Um den Schuldzinsenabzug bei einem Darlehen für die Anschaffung eines gemischt genutzten Gebäudes vornehmen zu können, müssen Sie das Darlehen gezielt dem vermieteten Teil zuordnen.
Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 wurde die alte Verwaltungsauffassung zum anschaffungsnahen Aufwand im Gesetz festgeschrieben.
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