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Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025

Mit insgesamt zwölf Ergänzungen hat der Bundestag das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet, eine Zustimmung durch den Bundesrat steht jedoch noch aus, damit die Entlastungen für Pendler, Gastronomie und gemeinnützige Organisationen in Kraft treten können.

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet. Das Gesetz soll in erster Linie die Umsatzsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie auf 7 % sowie eine Anhebung der Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer ab 2026 umsetzen. Außerdem enthält das Gesetz mehrere Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Zusätzlich hat der Finanzausschuss des Bundestags vor der Verabschiedung des Gesetzes noch 12 Änderungsanträge angenommen, mit denen weitere Änderungen im Steuerrecht erfolgen sollen.

Dazu gehört auch eine Regelung, nach der ab 2026 Beiträge an Gewerkschaften und sonstigen Berufsverbänden, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Versorgungsbezügen oder sonstigen Einkünften als Werbungskosten berücksichtigt werden können. Damit wirken sich diese Beiträge künftig immer steuermindernd aus und nicht nur dann, wenn der Werbungskostenpauschbetrag bereits durch andere Werbungskosten ausgeschöpft wurde.

Damit das Gesetz tatsächlich in Kraft treten kann, muss auch der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 19. Dezember 2025 noch seine Zustimmung geben. Ob der Bundesrat dem Gesetz zustimmen wird, ist jedoch noch nicht ganz sicher, weil die Länder einen Ausgleich für die mit den Änderungen verbundenen Steuerausfälle vom Bund gefordert haben. Dafür sieht der Bund jedoch keinen Spielraum. Dass die Länder das Gesetz rundweg ablehnen, ist eher unwahrscheinlich, aber es könnte stattdessen an den Vermittlungsausschuss verwiesen werden. Eine vollständige Übersicht aller Änderungen durch das Gesetz lesen Sie in einer der nächsten Ausgaben, sobald die Verabschiedung durch den Bundesrat erfolgt ist.

 
[mmk]

 

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